Herzlich Willkommen in meiner Praxis für Psychotherapie
Karin Resatz
Personzentrierte Psychotherapeutin
in Ausbildung unter Supervision
Humanistische Psychotherapie
Schön, dass Sie da sind!
Psychotherapie ist die professionelle Behandlung von psychischen Leidenszuständen mit wissenschaftlich fundierten Methoden. Psychotherapie hilft einerseits psychisches Leid zu mildern oder zu beseitigen und fördert andererseits die Persönlichkeitsentwicklung und die Gesundheit. Ich freue mich Sie auf diesen Weg, vertrauensvoll und auf Augenhöhe, in einer bewertungs- sowie urteilsfreien Umgebung begleiten zu dürfen.
„Wenn Dir jemand wirklich zuhört. Wenn Dir jemand wirklich zuhört, ohne dich zu verurteilen, ohne dass er den Versuch macht, die Verantwortung für Dich zu übernehmen oder Dich nach seinen Mustern zu formen – dann fühlt sich das verdammt gut an. Jedes Mal, wenn mir zugehört wird und ich verstanden werde, kann ich meine Welt mit neuen Augen sehen und weiterkommen. Es ist erstaunlich, wie scheinbar unlösbare Dinge doch zu bewältigen sind, wenn jemand zuhört.“
-Carl Rogers-
Rahmenbedingungen
Therapiestunde
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und findet für gewöhnlich einmal pro Woche statt. Im Bedarfsfall können aber auch individuelle Lösungen, (Online-Therapie), gefunden werden.
Dauer
Psychotherapie kann unterschiedlich lange in Anspruch genommen werden. Die gesamte Dauer der Therapie ist abhängig von Ihrer individuellen Situation und Ihren Bedürfnissen.
Honorar
Erstgespräch € 75,- (á 50 Minuten)
Einzeltherapieeinheit € 75,- (á 50 Minuten)
Kassenplätze können im Status „in Ausbildung unter Supervision“ nicht angeboten werden. Einige private Krankenkassen übernehmen jedoch das Honorar. Bitte informieren Sie sich darüber ggf. zuvor.
Absageregelung
Ein vereinbarter Termin ist eine für Sie reservierte Zeiteinheit. Falls Sie verhindert sind, bitte ich Sie, spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Andernfalls muss die Einheit verrechnet werden. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich Ihre vereinbarte Therapiezeit entsprechend, das vereinbarte Honorar bleibt jedoch unverändert.
Schweigepflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich im Rahmen meiner Tätigkeit einer gesetzlich geregelten Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflicht ( § 15 Psychotherapiegesetz, BGBL. Nr 361/1990). Diese betrifft sowohl die Inhalte der Behandlung, als auch die Information, ob Sie eine solche überhaupt in Anspruch nehmen.